Änderung § 3 Absatz 6 Satz 2, § 10 Absatz 1 Satz 2, § 23 Absatz 1 Satz 2, § 38, § 54 Absatz 3, § 63 Absatz 1 Satz 2, § 65 Absatz 1 Satz 2, § 76 durch Einfügung eines Absatzes 2 im Entwurf der Landesregierung für ein "Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges und zur Änderung der Vollzugsgesetze in Nordrhein-Westfalen" – Drs 16/13470 – in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drs 16/14629; Beseitigung von Unklarheiten gegenüber bisheriger Rechtslage; restriktive Handhabung ungeschriebener Freiheitsbeschränkungen durch Beschränkung auf ein unerlässliches Maß; Zurverfügungstellung eines Textes des Jugendstrafvollzugsgesetzes an Jugendstrafgefangene; Beibehaltung der Möglichkeit von Besuchen an Wochenenden nach bisheriger Rechtslage durch Verzicht geplanter Beschränkung der Besuche; Verpflichtung der Justizvollzugsanstalt zur Vorhaltung von Sportangeboten an Wochenenden durch Anpassung an die bisherige Rechtslage; Erhöhung der Höchstdauer der Disziplinarmaßnahmen durch Anpassung an die bisherige Rechtslage; Würdigung der anspruchsvollen Aufgabe der Leitung einer Jugendvollzugsanstalt durch nicht nur vorübergehende Einordnung des Leiters bzw. der Leiterin in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, bei anders nicht vermeidbaren Nichtbesetzungen; Beibehaltung bisheriger Rechtslage der Möglichkeit des Einsatzes nebenamtlicher und vertraglich verpflichteter Ärztinnen und Ärzte in Ergänzung hauptamtlicher Anstaltsärztinnen und Ärzte; Einführung einer fünfjährlichen Berichtspflicht über die Auswirkungen des Gesetzes spätestens mit Ablauf des Jahres 2022 aufgrund der Vielzahl materieller Änderungen des das Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen ablösenden Gesetzes
Systematik: Justizvollzug * Kinder/Jugendliche * Innere Sicherheit
Schlagworte: Jugendstrafvollzugsgesetz * Strafvollzug * Jugendstrafvollzug * Freiheitsentziehung * Haftbedingungen * Disziplinarmaßnahme * Justizvollzugsbeamter * Führungskraft * Besoldung * Medizinische Versorgung * Ärztliche Versorgung * Arzt * Amtsarzt * Vertragsarzt * Gesetzesfolgenabschätzung